Kanzlei Bergschmidt Strafverteidigung Geschädigtenvertretung
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Vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft

Kaum ein Ereignis schneidet so tief in Ihre Rechte ein, wie die Festnahme bzw. die Anordnung von Untersuchungshaft.

 

Sollten sie von der Polizei wegen des Verdachts einer Straftat festgenommen werden, müssen sie binnen 24 Stunden einem Haftrichter vorgeführt werden, der dann entscheiden muss, ob Sie der Untersuchungshaft zugeführt werden sollen, was durch einen Haftbefehl geschieht.

In solchen Fällen ist DRINGEND anzuraten, sich eines Verteidigers zu bedienen, der Sie auch zu dem Haftprüfungstermin begleiten und beraten wird.

 

Der Verteidiger nimmt dann umgehend Verhandlungen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. dem Haftrichter auf mit dem Ziel, Sie möglichst schnell aus der Haft herauszubekommen.

In zahlreichen Fällen kann qualifizierte Verteidigung dieses Ergebnis recht recht schnell herbeiführen, da die Voraussetzungen der Untersuchungshaft oft gar nicht gegeben sind oder nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststehen.

 

Für die Untersuchungshaft gelten nämlich strenge Voraussetzungen, deren Vorliegen nur durch einen qualifizierten Verteidiger fachgerecht geprüft werden können.

Die Untersuchungshaft kann bis zu sechs Monate dauern. Das Vorliegen der Haftgründe kann in einem von dem Verteidiger beantragten Haftprüfungstermin erneut geprüft werden. Manchmal liegen Haftgründe zunächst vor, fallen aber im Nachhinein weg oder können von der Verteidigung ausgeräumt werden.

 

Sofern noch kein Haftprüfungstermin beantragt wurde, wird ein solcher automatisch nach drei Monaten Untersuchungshaft anberaumt.

Allerdings sollte der Haftprüfungstermin gut vorbereitet sein, da der nächste nicht vor Ablauf von zwei Monaten beantragt werden kann.

 

Auch für die Zeit der Untersuchungshaft stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir organisieren Besuche Ihrer Verwandten, sorgen dafür, dass auch in der Haft Ihre Rechte gewahrt bleiben und helfen Ihnen auch aus der JVA heraus Ihre Angelegenheiten des täglichen Lebens zu regeln.  

 

 

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Kanzlei Bergschmidt

Ottomar August Bergschmidt

Rechtsanwalt
Bismarckstr. 84
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