Kanzlei Bergschmidt Strafverteidigung Geschädigtenvertretung
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Führungszeugnis und Bundeszentralregister

Sollten Sie in der Vergangenheit bereits wegen einer Straftat verurteilt worden sein , wird dies stets  im Bundeszentralregister aufgeführt.

Davon zu unterscheiden ist das „Führungszeugnis“, welches Sie selbst zur Vorlage bei Arbeitgebern etc. anfordern können.

Nicht jede Eintragung im Bundeszentralregister erscheint auch im Führungszeugnis.

Nicht im Führungszeugnis  aufgeführt ist z.B. in der Regel , wenn Sie erstmalig zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen verurteilt wurden oder erstmalig zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.(bestimmte Straftaten können aber dennoch aufgeführt sein)

Auch andere Verurteilungen, wie Jugendstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, finden sich nicht im Führungszeugnis wieder.

Ob bzw. welche Eintragungen in Ihrem Führungszeugnis erscheinen, kann letztlich entscheidend sein, wenn Sie sich auf bestimmte Arbeitsstellen bewerben, denn viele Arbeitgeber fordern mittlerweile ein Führungszeugnis an(z.B. Bundeswehr, öffentlicher Dienst, Banken, Schlüsseldienste, Pflegeberufe, Erziehungsberufe, Sicherheitsfirmen usw.). 

Daher ist es wichtig, zu wissen, dass für die Eintragungen bestimmte Verjährungsfristen gelten. Je nachdem, wie schwerwiegend oder geringfügig die Straftat war, wegen der Sie verurteilt wurden, laufen bestimmte Fristen nach deren Ablauf die Verurteilung nicht mehr im Führungszeugnis erscheint. Einzelheiten dazu finden sich im Bundeszentralregistergesetz (BZRG).

Unter bestimmten Umständen kann auch eine vorzeitige Tilgung der Einträge beantragt werden.

Vereinzelt kommt es auch vor, dass sich Einträge im Führungszeugnis wiederfinden, die eigentlich nicht mehr genannt werden dürften.

Auch dagegen kann man rechtlich vorgehen.

 

 

Ob Sie nun einfach wissen möchten wissen möchten, ob bzw. was in Ihrem Führungszeugnis erscheint oder ob sie gegen die Nennung bestimmter Eintragungen vorgehen wollen, stehe Ich Ihnen in jedem Fall gerne bei und werde Sie entsprechend beraten bzw. entsprechende Anträge ausformulieren.

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Kanzlei Bergschmidt

Ottomar August Bergschmidt

Rechtsanwalt
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