Kanzlei Bergschmidt Strafverteidigung Geschädigtenvertretung
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Nebenklagevertretung bzw. Rechtsbeistand des Geschädigten

Es mag für Opfer bzw. Geschädigte einer Straftat viele gute Gründe für eine Nebenklagevertretung geben.

 

Lässt sich der Nebenkläger im Strafprozess anwaltlich vertreten, besteht die Möglichkeit, die Anwaltskosten über die Prozesskostenhilfe  tragen zu lassen.

 

Zur Einflussnahme des Geschädigten bietet die Strafprozessordnung diverse Einflussmöglichkeiten im Wege der Nebenklage, bei der ich Sie gerne professionell und mit einem Engagement vertrete, das die Staatsanwaltschaft leider allzu oft vermissen lässt. Zudem stehen mir als Ihrem alleinigen Interessenvertreter schon vom zeitlichen Umfang her sehr viel mehr Möglichkeiten zur Verfügung als der oft heillos überlasteten Staatsanwaltschaft, die oft nur ihre Fälle schnell abarbeiten will. 

Auch bin ich als Anwalt der Nebenklage berechtigt, Akteneinsicht zu nehmen. Dies kann hilfreich sein, wenn Sie auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Angeklagten vorbringen möchten. Dies kann sich auch in einem späteren Zivilverfahren als nützlich erweisen.

 

Ebenfalls zu beachten ist, dass Sie als Geschädigter in einer strafrechtlichen Verhandlung lediglich Zeuge sind, mit allen Pflichten, die damit einhergehen.

So besteht stets die Gefahr, sich bei seiner Aussage wegen einer Falschaussage oder gar falscher Verdächtigung  strafbar zu machen.

Siehe auch die Causa Gina-Lisa-Lohfink.

 

Auch hat ein Anwalt die Möglichkeit in dem Strafprozess einen "Adhäsionsantrag" zu stellen, was heißt, dass auch zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz unter Umständen schon in dem Strafrechtsprozess geltend gemacht werden können. In der Regel muss man derlei Ansprüche in einem neuen zivilrechtlichen Verfahren geltend machen.

Wenn ich für Sie ein Adhäsionsverfahren beantrage, kann dies möglicherweise vermieden werden.

 

Auch ohne als Nebenkläger aufzutreten, können Sie sich in Ihrer Funktion als Geschädigter und Zeuge eines Rechtsanwaltes als Beistand bedienen.

Zum einen steht er Ihnen in Ihrer Zeugenfunktion im Prozess bei. Ebenfalls hat der Anwalt dann eine überlegene Wissensposition in einem späteren Zivilprozess gegen den Schädiger, sofern sie auch Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche geltend machen möchten.

  

 

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Ottomar August Bergschmidt

Rechtsanwalt
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