Kanzlei Bergschmidt Strafverteidigung Geschädigtenvertretung
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Gegenstände werden beschlagnahmt oder sichergestellt?

Sowohl bei Hausdurchsuchungen als auch bei normalen Durchsuchungen (dazu gehört für gewöhnlich auch die Durchsuchung Ihres KFZ ) kann es vorkommen, dass die Polizei Dinge beschlagnahmt, die sie bei Ihnen findet.

Dies können Drogen, Waffen, Bargeld oder dergleichen sein, aber auch Ihr Mobiltelefon, Datenträger, Notebooks, Post bzw. schlichtweg alles, was die Polizei in Verbindung mit einer Straftat bringen könnte. Auch hier gilt:

Widersprechen Sie der Beschlagnahme und notieren Sie sich genau, was Ihnen entwendet wurde!

Kontaktieren Sie umgehend Ihren Anwalt, welcher auch schon telefonisch mit den Polizeibeamten Kontakt aufnehmen kann.

Notieren Sie dies möglichst mit einer genauen Beschreibung (das erleichtert später die Rückgabeforderung). Der Beschlagnahme können sie meist mittels eines von der Polizei vorgelegten Formulars widersprechen, welches Sie ausnahmsweise unterschreiben sollten (Vergewissern Sie sich aber, dass es sich wirklich nur um das Widerspruchsformular handelt).

Rechtliche Fehler bei der Beschlagnahme können später im Falle einer Anklage wichtige Ansätze für die Verteidigung sein.

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Kanzlei Bergschmidt

Ottomar August Bergschmidt

Rechtsanwalt
Bismarckstr. 84
10627 Berlin

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