Keine Panik! Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung, erörtere ich mit Ihnen, was Ihnen überhaupt vorgeworfen wird und womit Sie rechnen müssen. Vorerst gilt immer:
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie Ihren Anwalt.
Sofern Sie schon Aussagen getätigt haben, merken Sie sich unbedingt, ob und wie Sie belehrt wurden. (Eine Belehrung hat meist folgenden Inhalt: „Sie sind Beschuldigter einer Straftat. Es steht Ihnen frei auszusagen oder zu schweigen. Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl zu kontaktieren“.).
Sofern Sie nicht so oder so ähnlich belehrt wurden, merken Sie sich das unbedingt. Dies kann später zu Ihrem Vorteil genutzt werden.