Kanzlei Bergschmidt Strafverteidigung Geschädigtenvertretung
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Strafverteidigung

Die Strafverteidigung war in meinen Augen stets die Königsdisziplin anwaltlicher Tätigkeit.

Der Anwalt ist die letzte Bastion des Beschuldigten, der sich einer übermächtigen Staatsmacht gegenübersieht und oft auch seine einzige Verbindung nach außen, wenn er in Untersuchungshaft sitzt.

 

Sowohl der fälschlicherweise Beschuldigte aber auch der tatsächliche Täter haben ein Recht auf ein faires, den Rechtstaatsprinzipien entsprechendes Verfahren, dies kann nur durch das fortwährende energische Engagement von Strafverteidigung gewährleistet werden.

 

Zunehmende Überlastung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden führen mittlerweile immer häufiger dazu, dass Rechte des Beschuldigten missachtet oder übergangen werden.

 

Aspekte zugunsten der Beschuldigten wie persönliche Befindlichkeiten, Tathintergründe, emotionale Zwangslagen und vieles mehr fällt mittlerweile immer häufiger unter den Tisch, wenn die Gerichte Fälle schnell abarbeiten wollen. Dafür bedienen sie sich zunehmend des Strafbefehls, ohne die Sachverhalte angemessen zu erforschen.

 

Dem kann nur durch engagierte Strafverteidigung entgegengewirkt werden. Nur der Anwalt darf Ihre Strafakte einsehen. Nur er kann dadurch überhaupt Einblick in den Ermittlungsstand nehmen und ihre Situation realistisch einschätzen. Nur dem Anwalt ist es möglich, dann Verstöße gegen Beschuldigtenrechte, Widersprüche oder schlichtweg unsauberes Arbeiten der Ermittlungsbehörden zu erkennen, um dies dann im Prozess in die Waagschale des Beschuldigten zu werfen.

 

In einigen Fällen kann sogar vermieden werden, dass es überhaupt zu einem Prozess kommt.

In anderen Fällen können Verfahren schon im Vorfeld gegen Auflagen eingestellt werden.

Auch der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein gutes Mittel, um Verfahren frühzeitig abzuschließen, wird aber selten vom Gericht oder der StA initiiert.

 

Die Möglichkeiten und Mittel, ein für Sie optimales Ergebnis zu erlangen sind vielfältig und hängen oft auch davon ab, worauf es für Sie am meisten ankommt und wie die Beweis- und Rechtslage aussieht.

Ich freue mich darauf, Sie in dieser Hinsicht zu beraten und an Ihrer Seite für Ihre Rechte einzustehen.

- Sie sind Beschuldigter einer Straftat?

- Sie sollen gegenüber der Polizei eine Aussage machen?

- Die Polizei führt bei Ihnen eine Durchsuchung durch?

- Die Polizei führt eine Beschlagnahme bzw. Sicherstellung von

  Gegenständen durch? 

- Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

- Sie wurden vorläufig festgenommen und werden dem Haftrichter

  vorgeführt?

- Sie befinden sich in Untersuchungshaft?

  

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Kanzlei Bergschmidt

Ottomar August Bergschmidt

Rechtsanwalt
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