Sie möchten wegen einer Straftat Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen, scheuen sich aber, dafür ein eigenes Zivilverfahren zu betreiben?
Auch hier bietet die Strafprozessordnung das Mittel des so genannten „Adhäsionsverfahrens“ welches auf Antrag des Geschädigten hin betrieben werden kann.
Vereinfacht ausgedrückt, können dann in dem strafrechtlichen Verfahren nicht nur die strafrechtlichen Konsequenzen aufgearbeitet werden, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche, die aus der Straftat resultieren. Dies ist klassischerweise Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld.
Der Vorteil ist, dass zusätzlich zum Strafverfahren nicht auch noch ein Zivilverfahren betrieben werden muss.
Dies geschieht allerdings nur, wenn der Geschädigte dies rechtzeitig vor der Hauptverhandlung beantragt hat, wozu ich Sie gerne berate bzw. entsprechende Anträge ausformuliere.
Auch im Adhäsionsverfahren können die Anwaltskosten unter Umständen durch Prozesskostenhilfe getragen werden, was ich gerne für Sie beantrage.
In manchen Situation ist ein Adhäsionsverfahren auch der falsche Weg, weil Sie Ihnen den Weg zu einer gesonderten zivilrechtlichen Klage verschließt, aber auch dazu berate ich sie gerne.