Neben der Strafverteidigung stellt die Vertretung von Geschädigten ein zentrales Tätigkeitsfeld dieser Kanzlei dar.
Bei vielen Straftaten steht für den Staat zunächst die Bestrafung des Täters im Mittelpunkt.
Die Rechte der Geschädigten sowie ihrer Verwandten spielen bislang leider eine eher untergeordnete Rolle im Strafverfahren.
Ein Geschädigter ist zunächst nur Zeuge und unterliegt (im Gegensatz zum Angeklagten) zu jedem Zeitpunkt der Wahrheitspflicht und sieht sich während der gesamten Hauptverhandlung u.a. der Gefahr ausgesetzt, sich wegen einer Falschaussage oder falscher Verdächtigung strafbar zu machen.
Dies dürfte auch durch die Causa "Gina-Lisa-Lohfink" verdeutlicht worden sein.
Aber auch die Geltendmachung von Schadensersatz, Schmerzensgeld und Schadenswiedergutmachung sind Punkte, um die sich der Geschädigte in aller Regel selbst kümmern muss.
Diverse Möglichkeiten sind den Geschädigten dabei auch gar nicht bekannt, wie z.B. Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, das Adhäsionsverfahren oder aber auch exotischere Anspruchsgrundlagen, wie das NATO-Truppenstatut.
Wir haben hier einige der gängigsten Anliegen zusammengestellt, sodass Sie sich per Klick erstmal einen groben Überblick verschaffen können.
- Sie möchten als Geschädigter im Strafprozess als Nebenkläger auftreten?
- Sie möchten als Geschädigter allgemeinen Rechtsbeistand im
- Sie möchten schon im Strafprozess Schadensersatz geltend machen?
- Sie möchten Schadensersatz wegen einer Körperverletzung, aber der Täter
ist nicht ermittelbar oder hat kein Geld?
- Sie möchten wegen einer Straftat Schadensersatz und Schmerzensgeld
geltend machen?
- Sie sind unzufrieden damit, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren